Ericsson gewinnt Klage gegen US-Aktionäre wegen Offenlegung von Bestechung – Companies Digest | Firmen


(Reuters) – Das schwedische Telekommunikationsunternehmen Ericsson hat sich am Mittwoch einer Klage von US-Aktionären widersetzt, als ein Bundesrichter entschied, dass es Investoren nicht über die Einhaltung der US-amerikanischen Antikorruptionsgesetze getäuscht habe.

In der von einem in Boston ansässigen Pensionsfonds eingereichten Klage wurde behauptet, dass Ericsson das Ausmaß überbewertet habe, in dem es den Einsatz von Bestechungsgeldern eliminiert habe, nachdem es Korruptionsvorwürfe des US-Justizministeriums (DOJ) geklärt hatte.

Der US-Bezirksrichter William Kuntz in Brooklyn, New York, schrieb, Ericsson habe nach der Vereinbarung „allgegenwärtige Warnungen“ an Investoren herausgegeben und „die Möglichkeit zukünftiger Compliance-Verstöße“ hervorgehoben.

Ericsson kommentierte die Gerichtsentscheidung am Donnerstag wie folgt: „Der Kläger kann gegen den Antrag auf Abweisung der Entscheidung Berufung einlegen. Ericsson wird diese Angelegenheit weiterhin energisch verteidigen, wenn Berufung eingelegt wird.“

Die Klage wurde im März 2022 eingereicht, nachdem die Aktie des Unternehmens stark gefallen war, nachdem das Justizministerium behauptet hatte, Ericsson habe gegen ein Deferred Prosecution Agreement (DPA) aus dem Jahr 2019 verstoßen, weil es Einzelheiten seiner Aktivitäten im Irak nicht vollständig offengelegt habe. Die Klage zielte auf Schadensersatz für Anleger ab, die zwischen dem 27. April 2017 und dem 1. März 2022 Ericsson American Depositary Shares gekauft hatten.

Ericsson erklärte sich bereit, 206 Millionen US-Dollar zu zahlen und bekannte sich im März schuldig, gegen die DPA-Vereinbarung verstoßen zu haben.

Gemäß den Bedingungen des DPA von 2019 zahlte Ericsson mehr als 1 Milliarde US-Dollar für die Lösung einer Reihe von Korruptionsermittlungen, bei denen es um Bestechungsvorwürfe in China, Vietnam und Dschibuti ging, und erklärte sich bereit, bei laufenden Ermittlungen mit dem Ministerium zusammenzuarbeiten.

Der Fall lautet: Telefonaktiebolaget Ericsson Securities, Nr. 22-1167, US-Bezirksgericht, Eastern District of New York.

(Berichterstattung von Jody Godoy; zusätzliche Berichterstattung von Anna Ringstrom in Stockholm, Redaktion von Diane Craft und Sohini Goswami)

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